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Deshalb darf der gefährliche Afrikaner weiter hier bleiben

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Deshalb darf der gefährliche Afrikaner weiter hier bleiben
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Dessau-Roßlau (Sachsen-Anhalt) –Dieser verurteilte Straftäter gilt als unabschiebbar: In sechs Jahren Haft gelang es trotz vieler Versuche nicht, Yonas A. in einen Abschiebe-Flieger zu setzen. Kaum entlassen, begeht der Flüchtling aus Eritrea neue Taten im Rekord-Tempo, zückt dabei meist ein Messer. Jetzt saß er wieder auf der Anklagebank. Dieses Mal willigte Yonas A. vor dem Landgericht Dessau-Roßlau freiwillig ein, sich nach Afrika ausfliegen zu lassen. 6 Jahre Haft wegen Vergewaltigung Yonas A. beim aktuellen Prozess neben seinem Verteidiger, Rechtsanwalt Marco Bennewitz Foto: THILO SCHOLTYSECK A. saß sechs Jahre in der JVA Burg in Sachsen-Anhalt, weil er zusammen mit drei Landsleuten im Jahr 2017 eine Frau (56) vergewaltigt hatte. Bei der Tat hielt er dem Opfer eine abgebrochene Bierflasche an den Hals, drohte der Dessauerin, sie „abzustechen“, falls sie sich wehren sollte. Auch interessant AnzeigeAuch interessant Anzeige Nach BILD-Informationen gab es während seiner Haftzeit im Innenministerium in Magdeburg wiederholt Fall-Konferenzen zu Yonas A., doch alle Abschiebe-Versuche scheiterten. Nach seiner Entlassung 2024 wurde Yonas A. sofort wieder kriminell, er randalierte im Dessauer Media-Markt, bedrohte bei Rewe eine Verkäuferin und den Wachmann mit einem Küchenmesser (10 cm Klinge), als die ihn beim Diebstahl von Alkohol erwischten. Er bespuckte Polizisten, trat Haustüren kaputt. Die Opfer berichten übereinstimmend, dass er dabei extrem „bedrohlich“ – aber auch stets „verwirrt“ – wirkte. Angeklagter will nach Uganda statt in seine Heimat Eritrea Als Yonas A. schließlich festgenommen wurde, kam er in den Maßregelvollzug für psychisch-kranke Straftäter. „Da will ich nicht bleiben. Ich will ins Gefängnis oder nach Uganda ausreisen“, überraschte der Afrikaner das Gericht kurz vor der Urteilsverkündung. Yonas A. im Jahr 2018 auf dem Weg zu seiner Verurteilung wegen einer Gruppenvergewaltigung Foto: THILO SCHOLTYSECK „Das Angebot erinnert an einen Taschenspieler-Trick. Denn eine Auslieferung an einen Drittstaat ist nicht möglich. Nur das Herkunftsland wäre zur Rücknahme von Straftätern verpflichtet“, erklärt ein mit den Hintergründen vertrauter Justizbeamter. Lesen Sie auch TV-Mama von „Hartz und herzlich“: So war’s im Knast zwischen Mörderinnen „Ich wäre gern noch geblieben …“: Solche Worte hören die JVA-Bediensteten selten. Er plünderte das Konto seiner Patientin: Weil mich alle auslachten, wurde ich kriminell Alle lachten Maik aus, weil er den Geldschatz übersehen hat. Aus Wut wurde er kriminell Im Prozess geht der psychiatrische Gutachter davon aus, dass Yonas A. unter einer schizophrenen Psychose leidet und weiter schwere Straftaten von ihm zu erwarten seien. Deshalb bleibt Yonas A. die nächsten Jahre in einer psychiatrischen Einrichtung für Straftäter in Sachsen-Anhalt. Das Urteil ist rechtskräftig.

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